42 ter J.________ mit dem Besen geschlagen habe, weil sie auf der Terrasse zu wenig schnell geputzt habe. Sie habe seitlich am Kopf geblutet. Als die Polizei gekommen sei, hätten alle gelogen und gesagt, es sei nichts gewesen. Dies ist insbesondere in Bezug auf die erste Einvernahme von I.________ eindrücklich, der damals keine Kenntnis davon haben konnte, dass dieser Vorfall den Behörden aufgrund des Journaleintrags bekannt war (pag. 95). Auch den Vorfall vom 29. November 2018 hatte D.________ noch in Erinnerung und gab an, ihr Vater habe gelogen, als die Polizei gekommen sei.