Die Aussagen von I.________ und D.________ erscheinen sodann auch unter Einbezug der zahlreichen polizeilichen und behördlichen Berichte stimmig, wobei I.________ und D.________ einige der polizeilich dokumentierten Einsätze gar präzise einordnen konnten. Dies gilt insbesondere für den soeben erwähnten Vorfall vom 4. Februar 2019, bei dem eine Nachbarin die Polizei verständigt hatte, weil der Vater seine Tochter mit einem Stock geschlagen habe. Dies wurde durch die anwesenden Familienmitglieder vor Ort verneint, es sei bloss ein verbaler Streit gewesen. Gemäss Journaleintrag der Polizei sei die Familie am Putzen gewesen.