Auch betreffend den Vorfall vom 4. Februar 2019 gehen die Aussagen auseinander: J.________ selber gab an, sie habe an diesem Tag mit ihrem Vater auf der Terrasse einen Streit gehabt. Sie hätten geschrien. Ihr Vater habe einen Gegenstand resp. einen kleinen Besen in der Hand gehabt, sie aber nicht geschlagen (pag. 81 Z. 287 ff. und pag. 84 Z. 412 ff.). Der Beschuldigte hingegen gab an, er habe mit J.________ gesprochen und ihr gesagt, was zu tun sei. Sie hätten «zusammengearbeitet», es sei kein Streit gewesen (pag. 192 Z. 320 ff. und pag. 194 Z. 412). Die Aussagen von I.____