14 und pag. 53 f.). Gestützt auf den Rapport vom 23. April 2015 ist zudem erstellt, dass der Beschuldigte den damals .________-jährigen L.________ einmal alleine liess, woraufhin dieser am Fenster so laut weinte, dass Passanten darauf aufmerksam wurden und eine Fusspatrouille schliesslich eingreifen musste (pag. 418). Auch in Zusammenhang mit dem Verkauf der R.________(Gebäck) existiert ein Bericht der Polizei zu Handen der KESB, weil K.________ und I.________ im August/September 2017 beim Verkauf von R.________(Gebäck) unter einem falschen Vorwand erwischt wurden (pag. 41 und pag. 45 ff.).