Sie sei wegen den Kindern wieder zurückgegangen. Sie habe dann unter Todesdrohungen bei der Polizei schriftlich sagen müssen, dass sie den Beschuldigten falsch angeschuldigt habe (pag. 2194 f. Z. 43 ff.). Sie habe ihre psychiatrische Behandlung nicht abgebrochen. Sie sei 10 Wochen lang stationär in Behandlung gewesen. Mittlerweile sei rausgekommen, dass sie nicht an einer Borderlinestörung leide, sondern an einer posttraumatischen Belastungsstörung wegen der häuslichen Gewalt (pag. 2195 Z. 7 ff.). Auch ihre Bemerkungen, wonach der Beschuldigte auf den Wegzug seiner Kinder oder Entwicklungen, die ihm nicht passten, mit Drohungen, Beleidigungen und «Telefonterror» reagiere,