_ geohrfeigt. Ferner hat er seine Kinder angeschrien und beschimpft, ihnen mit Schlägen und I.________ mit dem Kinderheim gedroht sowie I.________ zur Bestrafung ignoriert. Angesichts dieses Aussageverhaltens sind seine Beteuerungen, die restlichen Vorwürfe würden nicht zutreffen, nicht glaubhaft. Im Gegenteil: Sein durchschaubar widersprüchliches Aussageverhalten, das Lügen, der in den Einvernahmen und während dem Verfahren demonstrierte Machtanspruch sowie die offen erzählten, manipulativen Verhaltensmuster des Beschuldigten und der ihm «loyalen» Familienmitglieder bestärken die Schilderungen von I.________, D.____