So gab er zunächst an, er habe nicht gesagt «fick deine Mutter». Auf Vorhalt der Nachricht sodann: «Ich war gezwungen, dies zu sagen» (pag. 202 Z. 169 ff.). Auch hinsichtlich seiner Beziehung mit der aktuellen Ehefrau Q.________ gab der Beschuldigte in der Berufungsverhandlung zunächst an, es sei alles gut, bevor er auf Vorhalt der Nachrichten an D.________ sowie der Wohnverhältnisse einräumte, dass die Ehe mit Problemen belastet sei. Diese Beispiele zeigen deutlich, dass der Beschuldigte nicht offen aussagte und die Karten auf den Tisch legte, sondern vielmehr versuchte, sich selber und die Verhältnisse in seinem Haushalt in ein möglichst gutes Licht zu rücken.