37 halte, damit L.________ schlafen gehe. Das habe diese ausgenutzt und den Vorfall der Polizei gemeldet (pag. 191 Z. 254 ff. und Z. 299 ff.). Auf Vorhalt des Journaleintrags der Polizei, wonach er gegenüber den ausgerückten Polizisten gesagt habe, ihm sei «die Hand ausgerutscht» (pag. 42 und pag. 54) räumte er in der Berufungsverhandlung gar ein: «Das ist einmal passiert, das stimmt» (pag. 2201 Z. 10 ff.). Auf diese selbstbelastenden Aussagen des Beschuldigten kann abgestellt werden. Dabei fällt auf, dass der Beschuldigte einige dieser Teilgeständnisse erst auf Vorhalt anderer Aussagen machte.