Er sei ein Mensch. Wenn er am Kochen sei und die Kinder oben streiten und Lärm machen würden – man solle sich das vorstellen. Er habe die Nerven verloren und gedroht (pag. 2204 Z. 37 ff.). An anderer Stelle gab der Beschuldigte an, es stimme, dass er I.________ Schläge angedroht habe. Er habe ihm gedroht, dass er ins Heim komme oder eine Ohrfeige bekomme. Gemacht habe er es nicht (pag. 225 Z. 140 ff.; ähnlich: pag. 227 Z. 197 f.). In Bezug auf I.________ gab der Beschuldigte ausserdem zu, diesen zur Bestrafung den ganzen Tag resp. zwei Tage lang ignoriert (pag. 192 Z. 347 ff.