36 pag. 2202 Z. 11 ff.). Oberinstanzlich fokussierte sich der Beschuldigte zusätzlich auch auf D.________ und in Bezug auf die Eheprobleme mit Q.________ ist neu deren Mutter schuld an allem (vgl. 2198 Z. 13 ff. und pag. 2204 Z. 24 ff.). Wie bereits erwähnt, räumte der Beschuldigte im Verlauf des Verfahrens sodann einzelne Vorwürfe ein. So gestand er bereits in der ersten Einvernahme ein, laut mit den Kindern zu schimpfen. Er sei ein sehr strenger Vater, aber er gebe auch viel Liebe. Er sei ein lauter Mensch, das sei seine Persönlichkeit (pag. 188 Z. 105 ff., pag. 190 Z. 203 ff.