77 Z. 96 und Z. 102). Ebenfalls gab sie zunächst an, der Beschuldigte habe ihre Mutter früher beschimpft und geschubst, mit der Hand an die Schulter, ohne dass sie umgestossen worden sei. Beim Durchlesen des Protokolls nahm sie diese Aussage wieder zurück (pag. 78 Z. 131 ff.). Die Polizei sei zwei Mal gekommen, weil herumgeschrien worden sei. Einmal habe die Mutter die Polizei gerufen, weil L.________ eine Ohrfeige vom Vater erhalten habe. Das sei schon länger her. Der Beschuldigte habe L.________ geschubst und dieser habe sich an der Holztreppe im Wohnzimmer den Kopf gestossen. L.________ sei damals .________ oder .________ Jahre alt gewesen. Er habe nicht sehr fest geschubst.