34 Passagen, in denen die Frauen vereinzelt doch Kritik am Beschuldigten äusserten oder gewisse Verhaltensweisen einräumten. Diese sind vor dem Hintergrund des innerfamiliären «Schweigegebots» umso glaubhafter. So sagte etwa J.________, der Beschuldigte werde bei Konflikten schnell laut und beleidigend (pag. 77 Z. 82). Kurz darauf gab sie an, der Beschuldigte gehe seine Kinder nicht körperlich an, nur um eine Frage später einzuräumen, «Füdlitätsch» habe es schon mal gegeben (pag. 77 Z. 96 und Z. 102).