Sofern sie die Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten abstritten und diesen lobten, kann auf ihre Aussagen nicht abgestellt werden, zumal diese schon für sich genommen übertrieben und beschönigend wirken. Exemplarisch dafür steht beispielsweise die Aussage von K.________, wonach ihr Vater, wenn er «hässig» sei, einfach auf dem Sofa sitze und den Kopf auf seiner Faust abstütze (pag. 158 Z. 167). Weiter bestritten die Frauen auch Vorfälle, die mittlerweile sogar der Beschuldigte selber einräumte, und widersprachen sich teilweise untereinander (z.B. zum Verkauf der R.________(Gebäck) [pag. 80 Z. 239 ff., pag. 90 Z. 125, pag.