fungsverhandlung ansprach und versuchte, sie diesbezüglich zu beeinflussen. Auch dieses Verhalten fügt sich stimmig in die Schilderungen von D.________ ein und verleiht diesen zusätzliche Glaubhaftigkeit. Zusammengefasst erachtet die Kammer die Aussagen von D.________ somit als widerspruchsfrei, nachvollziehbar, detailliert und originell. Ihr Aussageverhalten in der zweiten und dritten Einvernahme stand im Einklang mit dem Inhalt ihrer Schilderungen. Diese werden zudem unterstützt durch das in den Chatverläufen dokumentierte Verhalten des Beschuldigten.