Sie müsse dann ohne ihren biologischen Vater weiterleben. Das sei sehr schlimm, da die «Wassermelone» [gemeint: Partner der Strafklägerin], Anwälte oder Richter ihr im restlichen Leben nicht helfen, sie nicht im Spital besuchen, nicht an ihre Hochzeit kommen würden. Sie solle nicht zu weit gehen in «dieser Dummheit» (pag. 2164 f.). Sie sei nicht mehr seine Tochter (pag. 2171). Nebst den zahlreichen Beleidigungen – darunter auch Bemerkungen zum Gewicht von D.________ – und unterschwelligen Drohungen ist an diesen Nachrichten insbesondere bemerkenswert, dass der Beschuldigte seine Tochter in zahlreichen Nachrichten auf das laufende, oberinstanzliche Verfahren und die anstehende Beru-