31 bei unzutreffenden Vorwürfen zu erwarten wäre, zumal der Beschuldigte seiner Tochter ansonsten viel zu schreiben hatte. Die oberinstanzlich eingereichten Nachrichten zeigen sodann, dass der Beschuldigte seiner Tochter auch nach dem erstinstanzlichen Urteil drohte, sie werde eines Tages noch vieles bereuen resp. bei ihrem Gott bezahlen. Er warf ihr vor, ihn betrogen und «eine Beschwerde» gegen ihren Vater eingereicht zu haben und fragte sie, ob sie nicht die «Beschwerde» gegen ihn «wegmachen» wolle, ob sie ihn gerne im Gefängnis oder «weg von Schweiz» sehe.