2188 Z. 1 ff.). Damit übereinstimmend gab sie an, wenn sie K.________ heute sehe, merke sie, dass diese sie ausfrage und ihrem Vater Dinge weitersage (pag. 2185 Z. 29 ff.). Schliesslich werden die Schilderungen von D.________ durch die Chatverläufe mit ihrem Vater unterstrichen, die sie sowohl erst- als auch oberinstanzlich zu den Akten reichte. Bezeichnend ist etwa folgender Austausch (pag. 1851 ff.; nicht redigiert): Beschuldigter: «Aber in meiner Kopf du und I.________ keine mehr mein Kinder nur L.________ soll ich noch eibischen Zeit geben wege noch sehr kleine sonst wenn bleibt so wie euch für alle glich auch den und bei dem Gott Alle mir treffen».