Sie sei entweder geschlagen oder angeschrien worden. Es habe auch ab und zu normale Momente gegeben, aber daran habe sie leider fast keine Erinnerungen (pag. 2188 Z. 35 ff.). Die Übereinstimmung mit ihren früheren Aussagen unterstreicht die grundsätzliche Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Die einzelnen Abweichungen zu ihrer früheren Einvernahme sind dabei mit dem Zeitablauf von vier Jahren erklärbar: Sie schilderte einerseits, am Tag, an dem sie zu ihrer Mutter gezogen sei, habe sie mit dem Handy ihrer Kollegin direkt die Mutter angerufen (pag. 2183 f. Z. 44 ff.; frühere Version: