Mit der Zeit seien dann I.________ und L.________ ab und zu zu ihr am Wochenende. Die Mädchen hätten nicht gedurft, weil ihr Vater nicht gewollt habe, dass sie den Stiefvater sähen (pag. 2187 Z. 26 ff.). Ihr Vater habe ihnen vor jedem Termin wegen dem Besuchsrecht gesagt, sie sollten sagen, sie wollten nicht zu ihrer Mutter. Und sie hätten immer, egal bei welchem Besuch, den ganzen Termin mit dem Handy aufnehmen und die ganze Aufnahme dem Vater zeigen müssen (pag. 2189 Z. 18 ff.). Die Frage der Staatsanwältin, ob sie von ihrem Vater auch stundenlang ignoriert sei, verneinte sie. Ignoriert sei sie nicht geworden. Sie sei entweder geschlagen oder angeschrien worden.