Der Aspekt ihrer besonderen Verbundenheit mit K.________ ist denn auch der einzige Punkt, in dem ihre Aussagen aus der zweiten Einvernahme mit jenen aus der Erstbefragung am 21. Mai 2019 übereinstimmen. Bereits damals sagte sie: «Mit K.________ habe ich die engste Beziehung. Mit J.________ auch. Wir sind auch beste Schwester» (pag. 116 Z. 40 f.). Im Gegensatz zu den Fragen zu den Vorwürfen gegen ihren Vater dürfte D.________ betreffend ihre Geschwister bereits in dieser ersten Einvernahme die Wahrheit gesagt haben: Zu diesem Thema hatte ihr Vater ihr keine inhaltlichen Vorgaben gemacht. Ihr Gefühlsausbruch während der zweiten Einvernahme ist aus diesen Gründen äusserst aussagekräftig.