28 korrigierte, was geschehen war, sondern auch die – für die Strafuntersuchung nebensächliche – Aussage, wonach sie fälschlicherweise angegeben habe, an diesem Tag geschnuppert zu haben. Hervorzuheben sind sodann ihre Aussagen über ihre Schwester K.________. So gab sie zunächst an, sie habe jetzt nichts mehr von K.________ gehört. Sie habe versucht, diese zu erreichen, aber diese habe sie blockiert. Als I.________ gegangen sei, habe ihr Vater ihnen gesagt, er werfe sie aus dem Haus, wenn sie mit I.________ reden würden. Deshalb habe er K.____