13. Allgemeine Beweiswürdigung 13.1 Aussagen von I.________ I.________ brachte mit seiner Anzeige das vorliegende Verfahren in Gang und äusserte als erstes der Kinder Vorwürfe gegen den Beschuldigten. Das Zustandekommen seiner Aussagen ist bemerkenswert und vorab hervorzuheben: Er begab sich am 26. März 2019 im Alter von 15 Jahren und im Beisein des Partners seiner Mutter (und nicht etwa der Mutter selber) auf den Polizeiposten in AC.________ und teilte mit, er wolle gegen seinen Vater eine Anzeige einreichen. Der Partner der Strafklägerin war auf Wunsch von I._____