_ wurde auf die Strafklägerin übertragen (pag. 57, pag. 270 und pag. 1008 ff.). J.________, K.________, Q.________ sowie T.________ lebten weiterhin beim Beschuldigten in H.________, zuletzt am U.________weg .________. Im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung hatten sich die Wohnverhältnisse insofern aufgelöst, als der Beschuldigte neu in V.________ gemeldet ist, Q.________ zusammen mit K.________ und T.________ in einer Wohnung am U.________weg .________ in H.________ lebt und J.________ am U.________weg .________ wohnt. Die Ehe des Beschuldigten mit Q.________ ist mit Problemen belastet (pag. 2198 f., pag. 2209 und pag. 2236 ff.).