4.3); - Zum Nachteil von L.________, indem er ihn ca. seit seinem 6. Lebensjahr mehrfach mit Gegenständen schlug, am 30. September 2016 ins Gesicht schlug, am 29. November 2018 erneut ins Gesicht schlug und ihn zusätzlich evtl. stiess, seinen Kopf gegen die WC-Schüssel stiess, ihn einmal die Treppe hinunterstiess und mit dem Fuss auf seinen Bauch trat (Ziff. 4.4).