Gemäss Ziff. 2.2 der geänderten Anklageschrift soll der Beschuldigte in der Zeit von 2015 bis am 18. Mai 2019 mit dem Fuss auf den Hals von D.________ gestanden sein, wodurch diese kurzzeitig keine Luft bekommen habe, worauf der Beschuldigte den Druck mit dem Fuss wieder gelöst habe (versuchte schwere Körperverletzung, evtl. Gefährdung des Lebens; Würdigungsvorbehalt: qualifizierte einfache Körperverletzung). In Ziff. 3 der geänderten Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe I.___