12 8. Verwertbarkeit der Aussagen von L.________ Gemäss der Verteidigung darf auf die Aussagen von L.________ nicht abgestellt werden, da er nicht parteiöffentlich befragt wurde. Seine Einvernahme sei unverwertbar. L.________ wurde einmalig am 21. Mai 2019 ohne Beisein der Parteien einvernommen, nachdem die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 9. Mai 2019 die Teilnahmerechte der Parteien in Bezug auf die ersten Einvernahmen der Kinder und der neuen Frau des Beschuldigten begründet eingeschränkt hatte (pag.