Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gegenüber seinen Kindern über Jahre hinweg Gewalt ausgeübt zu haben und die Kinder mehrfach genötigt zu haben. In der Anklageschrift wird präzise beschrieben, wie der Beschuldigte dabei vorgegangen sein soll, so insbesondere das Schlagen mit diversen Gegenständen oder die konkreten, in Aussicht gestellten Nachteile. Auch wird umschrieben, in welcher Grössenordnung sich die Folgen dieser Gewaltanwendung bei den Kindern bewegten (Beulen, Streifen, blaue und rote Flecken, blaues Auge etc.). Da es regelmässig und über die Zeit von mehreren Jahren immer wieder zu Gewalthandlungen gekommen sein soll, ist nicht zu erwarten, dass die Kinder des Beschuldig-