Der Zeitraum ist auf eine bestimmte Dauer einzugrenzen. Insbesondere bei Familiendelikten kann nicht erwartet werden, dass über jeden einzelnen Vorfall Buch geführt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_441/2013 vom 4. November 2013 E. 3.2 mit Hinweisen). Die beiden kritisierten Ziffern der Anklageschrift stehen im Einklang mit dieser Rechtsprechung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gegenüber seinen Kindern über Jahre hinweg Gewalt ausgeübt zu haben und die Kinder mehrfach genötigt zu haben.