2. des Schuldspruchs, wonach A.________ der mehrfachen Beschimpfung zwischen dem 6. April 2019 und dem 7. April 2019 z.N. von F.________ schuldig erklärt wurde; 3. der Einstellung des Widerrufsverfahren; 4. der Verfügung über die beschlagnahmten Gegenstände zur Vernichtung; II. A.________ sei schuldig zu erklären: 1. der Gefährdung des Lebens, mehrfach begangen zwischen 2015 und 2018 in H.________, z.N. von I.________ und D.________; 2. der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, begangen zwischen 2014 und dem 18. Mai 2019, z.N. von J.________, I.________, K.________, D.________ und L.________;