5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte folgende Anträge (pag. 2233 f.): 8 I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 2. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Verfahrenseinstellung wegen Beschimpfung z.N. von F.________ zwischen dem 1. Mai 2019 bis zum 20. Mai 2019;