Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete auf eine Stellungnahme (pag. 2064). Das Gesuch wurde mit Beschluss vom 19. Dezember 2022 abgewiesen (pag. 2065 ff.). Mit Schreiben vom 2. Februar 2023 teilte Rechtsanwalt C.________ mit, er habe die private Verteidigung des Beschuldigten übernommen (pag. 2099). Mit Verfügung vom 3. Februar 2023 wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwalt B.________ mit sofortiger Wirkung sistiert (pag. 2102). 4.2 Parteistellung L.________ und I.________ L.________ und I.________ teilten mit Schreiben vom 6. Januar 2023 mit, auf eine weitere Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren zu verzichten (pag.