2175 f.). Am 2. November 2023 reichte die Straf- und Zivilklägerin verschiedene Chatauszüge mit dem Beschuldigten ein (pag. 2148 ff.). Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurden diese an der Berufungsverhandlung zu den Akten erkannt (pag. 2181 f.). Der Beschuldigte, die Strafklägerin und die Straf- und Zivilklägerin wurden an der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 2183 ff.). Während der Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen GERES-Auszüge betreffend die Wohnverhältnisse der Familie A.________ eingeholt und zu den Akten genommen (pag. 2208 und pag. 2236 ff.).