2065 ff.). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen folgende Unterlagen zu den Akten genommen: - Strafregisterauszug des Beschuldigten vom 24. Oktober 2023 (pag. 2140 f.); - Aktueller Betreibungsregisterauszug samt Schuldner-Informationen vom 20. Oktober 2023 (pag. 2137 ff.); - Ergänzender Bericht betreffend Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung der Stadt H.________ vom 2. Oktober 2023 (pag. 2132). Der bei der Kantonspolizei in Auftrag gegebene Leumundsbericht konnte aufgrund der Landesabwesenheit des Beschuldigten nicht erhoben werden (pag. 2175 f.).