II.6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Angefochten sind weiter die daraus folgende Bestrafung, die Landesverweisung und die Gutheissung der Zivilklage von D.________ (nachfolgend teilweise: Straf- und Zivilklägerin). In Bezug auf die eingestellten Widerrufsverfahren beantragte der Beschuldigte, von einem Widerruf sei abzusehen (siehe dazu Ziff. 6 unten).