2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 10. Juni 2022 Berufung an (pag. 1895). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde dem Beschuldigten am 13. September 2023 zugestellt (pag. 2005). Die Berufungserklärung erfolgte fristgerecht am 3. Oktober 2022 (pag. 2015). Dieser kann entnommen werden, dass der Beschuldigte das Urteil teilweise anficht und zwar in Bezug auf alle Schuldsprüche ausser jenen wegen Beschimpfung gemäss Ziff. II.6. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs.