2. Für die Widerrufsverfahren werden keine Kosten ausgeschieden. VII. Weiter wird verfügt: 1. Es wird bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde O.________ sowie bei der Kantonspolizei P.________ eine Gefährdungsmeldung in Bezug auf L.________, I.________, D.________ und F.________ gemacht. 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 1 Gurt braun - 2 Gurte schwarz 3. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).