1. Es wird festgestellt, dass der Straf- und Zivilkläger I.________ seine Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann (Art. 122 Abs. 4 StPO). 2. Es wird festgestellt, dass der Straf- und Zivilkläger L.________ seine Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen hat und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen kann (Art. 122 Abs. 4 StPO). VI. 1. Die Widerrufsverfahren (PEN 21 795 und PEN 21 796) gegen A.________ werden eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB).