42 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Strafkläger - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv)