_ hat in diesem Umfang ein Nachforderungsrecht gegen ihre Klientschaft. Im Umfang von 1/4 besteht weder ein Rückforderungsrecht noch eine Nachzahlungspflicht. 3. Die Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsvertreters von C.________, Rechtsanwalt D.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Stunden Satz amtliche Entschädigung 37 h 10 Min 200.00 CHF 7’433.35 Auslagen MWST-pflichtig CHF 223.00 Mehrwertsteuer 7.7% auf CHF 7’656.35 CHF 589.55 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 8’245.90