Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor oberer Instanz mit CHF 3'654.70. C.________ hat dem Kanton Bern diesen Betrag im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 2'741.00, zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. C.________ hat A.________ zuhanden von Rechtsanwältin B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 605.80, zu bezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Rechtsanwältin B.________ hat in diesem Umfang ein Nachforderungsrecht gegen ihre Klientschaft.