2. Zur Bezahlung der auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I.2 hiervor entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4'009.85 (1/3 der erstinstanzlichen Gebühren von total CHF 11'950.00 und 1/3 der staatsanwaltlichen Auslagen für eingeschriebene Briefe von CHF 79.50). 39 IV.