unter Auferlegung der auf die Freisprüche (inkl. bereits rechtskräftigen Freispruchs gemäss Ziff. I.1 hiervor) entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14'103.85 (2/3 der erstinstanzlichen Gebühren von CHF 11'950.00, 2/3 der staatsanwaltlichen Auslagen für eingeschriebene Briefe von CHF 79.50, die gesamten restlichen, auf die Freisprüche entfallenden staatsanwaltschaftlichen Auslagen von CHF 6'064.20 sowie die gesamten erstinstanzlichen Zeugenauslagen von CHF 20.00) an den Kanton Bern, unter Auferlegung von 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 2'700.00, an die Straf- und Zivilklägerin C.________ (vgl. Ziff. VII.1 hiernach). III.