Genossenschaft; 2.3. der Sachbeschädigung, begangen am 17. März 2020 in 3084 Wabern, H.________strasse, z.N. E.________ (Sachschaden: CHF 1'000.00); 2.4. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen einige Tage vor dem 22. Juli 2020 in Bern, evtl. anderswo, durch den Konsum einer unbekannten Menge Kokain und Cannabis; 3. A.________ gestützt auf Ziff. 2.1.1, 2.1.2 und 2.4 hiervor verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'000.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 10 Tage;