Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 9. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich mehrfach begangen am 2. März 2020 in T.________ (Ortschaft), in der Region ________ sowie an der F.________strasse, z.N. C.________;