36 erscheint der Kammer angemessen und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für seine Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 3'956.50. Die Aufwendungen von Rechtsanwalt D.________ beschränken sich auf die Prozessthemen der Vorwürfe der Schändung und der versuchten sexuellen Nötigung sowie auf die Zivilforderungen.