_ hat in diesem Umfang ein Nachforderungsrecht gegen ihre Klientschaft (Art. 42a des Kantonalen Anwaltsgesetzes [KAG; BSG 168.11]). Im Umfang von 1/4 besteht weder ein Rückforderungsrecht noch eine Nachzahlungspflicht. 21.3.2 Privatklägerin Der von Rechtsanwalt D.________ für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Privatklägerin geltend gemachte Aufwand – 17 Stunden und 50 Minuten (pag. 782) –