33 bots in einem Kaufhaus nicht erfasst. Unter den rechtskräftigen Schuldsprüchen und in Anbetracht der oberinstanzlich erneut ausgesprochenen Freisprüchen vom Vorwurf der Schändung und der versuchten sexuellen Nötigung liegt demnach von vornherein keine Katalogtat vor. Aus diesem Grund ist auf die Landesverweisung nicht nur zu verzichten, sondern es wird festgestellt, dass kein Schuldspruch für eine Katalogtat vorliegt, welche eine Landesverweisung rechtfertigen würde. V. Zivilpunkt