448 Z. 34 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab er an, ein Kind in Äthiopien und eines in der Schweiz zu haben (pag. 764 Z. 25 ff.). Diese persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als neutral zu werten. 13.2 Nachtatverhalten Nach der Rechtsprechung kann ein Geständnis bei der Beurteilung des Nachtatverhaltens im Rahmen der Strafzumessung zu Gunsten des Täters berücksichtigt