448 Z. 42 ff.). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. Juni 2022 gab er zu Protokoll, er werde einen Gabelstaplerkurs in T.________ (Ortschaft) besuchen und hoffe, dann eine Arbeit in einer Fabrik zu finden (pag. 449 Z. 19 f.). Im Rahmen der Berufungsverhandlung reichte seine Verteidigung einen Arbeitsvertrag zu den Akten, gemäss welchem der Beschuldigte seit dem 17. Mai 2023 während 12 Stunden pro Woche als Mitarbeiter Werkstätten bei den I.________ arbeitet (pag. 778 f.). Dem Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 16. August 2023 lassen sich mehrere Betreibungen entnehmen.