30 15 Strafeinheiten vor, wenn ein Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und der Schaden knapp über CHF 300.00 beträgt. Der Beschuldigte warf eine Weinflasche gegen die Eingangstüre des Lebensmittelladens des Strafklägers, wodurch die äussere Scheibe der Türe zerbrach und ersetzt werden musste. Dieser Schaden ist deutlich gewichtiger als jener gemäss Referenzsachverhalt. Zu seinen Beweggründen gab er an, wütend auf den Strafkläger gewesen zu sein (pag. 133 Z. 29;